Frühe Hilfen
Heilpädagogische Frühförderung (nach §54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit §55 Abs. 2 Ziffer 2 SGB IX) richtet sich an Säuglinge, Klein- und Vorschulkinder, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind.
Das können Kinder sein
Diese Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Frühförderung bis zur Einschulung oder bis sie einen Integrations- oder Sonderkindergartenplatz bekommen. Für die Eltern entstehen keine Kosten, da Heilpädagogische Frühförderung als Maßnahme der Eingliederungshilfe vom Sozialhilfeträger übernommen wird. Durch die heilpädagogische Frühförderung möchten wir die ganzheitliche Entwicklung des Kindes unterstützen, damit es seinen Möglichkeiten entsprechend selbstständig werden und an seiner Umgebung teilhaben kann.
Wir verstehen unsere Arbeit familienorientiert und am sozialen Umfeld ausgerichtet. Die Eltern unterstützen wir bei der Bewältigung ihrer speziellen Situation. Für das Kind wird ein individuelles Förderkonzept entwickelt und entsprechend mit verschiedenen pädagogischen und therapeutischen Methoden gearbeitet.
Unsere Arbeitsweisen
Üblicherweise findet eine Frühförderstunde einmal wöchentlich statt.
Respekt, Achtsamkeit und Ermutigung sind unsere Leitlinien im Umgang mit Kindern und Eltern.
Anmeldung zur Überprüfung des Förderbedarfs / Antragstellung:
Den HARFE-Flyer zu diesem Thema können
Sie hier als PDF-Dokument herunterladen