Frühe Hilfen

Heilpädagogische Frühförderung

Heilpädagogische Frühförderung (nach §54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit §55 Abs. 2 Ziffer 2 SGB IX) richtet sich an Säuglinge, Klein- und Vorschulkinder, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind.

 

Das können Kinder sein

  • mit Entwicklungsauffälligkeiten in der Bewegung, Sprache oder im Spiel
  • deren psychosoziale Entwicklung gefährdet ist
  • mit chronischen Krankheiten oder Syndromen wie z.B. Down-Syndrom
  • die einen erschwerten Start ins Leben hatten wie z.B. Frühgeborene
  • mit Wahrnehmungsstörungen
  • mit Regulationsstörungen / Anpassungsstörungen wie z.B. Schlaf- oder Essstörungen
  • deren Entwicklung behindert ist oder die von Behinderung bedroht sind.

 

Diese Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Frühförderung bis zur Einschulung oder bis sie einen Integrations- oder Sonderkindergartenplatz bekommen. Für die Eltern entstehen keine Kosten, da Heilpädagogische Frühförderung als Maßnahme der Eingliederungshilfe vom Sozialhilfeträger übernommen wird. Durch die heilpädagogische Frühförderung möchten wir die ganzheitliche Entwicklung des Kindes unterstützen, damit es seinen Möglichkeiten entsprechend selbstständig werden und an seiner Umgebung teilhaben kann.

 

Wir verstehen unsere Arbeit familienorientiert und am sozialen Umfeld ausgerichtet. Die Eltern unterstützen wir bei der Bewältigung ihrer speziellen Situation. Für das Kind wird ein individuelles Förderkonzept entwickelt und entsprechend mit verschiedenen pädagogischen und therapeutischen Methoden gearbeitet.

 

Unsere Arbeitsweisen

  • Hausfrühförderung in der gewohnten Umgebung des Kindes
  • Einzelförderung in unseren Räumen
  • Förderung im Kindergarten
  • Kleingruppen für Vorschulkinder
  • Kleingruppen zur Vorbereitung auf den Kindergarten
  • Begleitung und Elternberatung

 

Üblicherweise findet eine Frühförderstunde einmal wöchentlich statt.

Respekt, Achtsamkeit und Ermutigung sind unsere Leitlinien im Umgang mit Kindern und Eltern.


 

Anmeldung zur Überprüfung des Förderbedarfs / Antragstellung:

  • Das Formular erhalten die Eltern direkt im zuständigen Amt für Teilhabe und Soziales, in der Kita und beim Kinderarzt.
  • Sie können sich aber auch bei und telefonisch melden, die HARFE-Mitarbeiter*innen begleiten Ihre Antragstellung beim zuständigen Leistungsträger.
  • Durch eine*n Mitarbeiter*in des Gesundheitsamtes erfolgt in der Regel ein Hausbesuch.
  • Danach findet eine medizinische Untersuchung im Gesundheitsamt statt..
  • Die Eltern erhalten den Bogen "Erste Zielplanung" und können sich damit bei der gewünschten Einrichtung melden.

 

Den HARFE-Flyer zu diesem Thema können

Sie hier als PDF-Dokument herunterladen

 

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